Hintergrund :: Die Eckpunkte des Zuwanderungsgesetzes »
19. Dec 2002 — Zuletzt bearbeitet: 25. January 2003 | 1206x gelesen
Berlin (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht hat am 18.12.2002 entschieden, dass das Zuwanderungsgesetz nicht korrekt zu Stande gekommen ist. Das Gesetz wollte die Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften steuern und die Zuwanderung begrenzen. Das komplizierte Ausländerrecht sollte vereinfacht, die humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen und die Asylbedingungen klarer gefasst werden.
Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte des ursprünglichen Gesetzesentwurfs.
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