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Bundestagswahl 2005 :: “Vorfahrt für Arbeit”

5. September 2005 | 1581x gelesen

In knapp 2 Wochen ist Bundestagswahl und nach derzeitigem Stand bekommt Rot-Grün für Hartz IV und hohe Arbeitslosigkeit die Quittung und wird abgewählt. Die CDU/CSU scheint vor allem mit ihrem Slogan “Sozial ist was Arbeit schafft” zu punkten. Aber was bedeutet dieser Slogan eigentlich? Und wer wird die Rechnung für mehr Arbeit bezahlen müssen?

Das TV-Duell zwischen Merkel und Schröder ist mal wieder ohne konkrete Nennung von Umsetzungsvorschlägen zu Ende gegangen. Deswegen habe ich mal in das Regierungsprogramm der CDU/CSU nach konkreten Vorschlägen zu Verringerung der Arbeitslosigkeit durchsucht und folgende Punkte gefunden. Fettgedruckt sind jeweils Zitate oder sinngemäße Zitate aus dem Regierungsprogramm zusammengefasst.

Das Günstigkeitsprinzip wird ausgehebelt, wenn dies der Beschäftigungssicherung oder dem Beschäftigungsaufbau dient. Die Zustimmung muß von dem Betriebsrat und 2/3 der Belegschaft erfolgen.
Ebenfalls können Tarifverträge außer Kraft gesetzt werden, wenn dies der Beschäftigungssicherung oder dem Beschäftigungsaufbau dient und der Betriebsrat und 2/3 der Belegschaft dem zustimmen.

Das Günstigkeitsprinzip bedeutet, dass die für den Arbeitnehmer jeweils günstigere Regelung aus den unterschiedlichen Rechtsquellen (EU-Recht, Gesetze, Tarifverträge) anzuwenden ist. Sie schützt somit zum Beispiel vor Urlaubskürzungen, untertariflicher Bezahlung und Arbeitszeitverlängerung unter den geltenden Mindestbestimmungen.
Bisher war ein Abweichen des Günstigkeitsprinzips nur dort möglich, wo die Tarifvertragsparteien (also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) dies ausdrücklich so festgelegt hatten – durch sogenannte öffnungsklauseln. Während das Günstigkeitsprinzip eigentlich einen individuellen Besitzanspruch sichert, können durch öffnungsklauseln gemeinschaftlich geltende Regeln zwischen den Betriebsparteien – also Arbeitgeber und Betriebsrat – geschaffen werden. Zu solchen sogenannten “betrieblichen Bündnisse für Arbeit” ist derzeit die Zustimmung durch die Tarifvertragsparteien notwendig, damit es nicht zu Wettbewerbsvorteilen einzelner Betriebe kommt. In den meisten bisherigen Fällen sind auch nur befristete Regelungen getroffen worden.
Die Abschaffung der Zustimmungsnotwendigkeit durch die Tarifvertragsparteien bedeutet einen massiven Eingriff in die Tarifautonomie. Die Formulierung “Beschäftigungssicherung oder Beschäftigungsaufbau” öffnet den Handlungsspielraum der Arbeitgeber gewaltig. Und was passiert eigentlich in Betrieben ohne Betriebsrat? Können die Beschäftigten den tatsächlichen Handlungsbedarf zur Beschäftigungssicherung oder dem Beschäftigungsaufbau des Arbeitgebers wirklich prüfen?

Der Kündigungsschutz wird für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten ausgesetzt.
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten gilt der Kündigungsschutz erst ab einer Beschäftigungsdauer von mindestens 2 Jahre.

Das bedeutet de facto für jeden neuen Beschäftigten in größeren Betrieben eine Probezeit von 2 Jahren. Für kleinere Betriebe wird das “Hire-and-Fire”-System aus den USA übernommen. Die Abschaffung des Kündigungsschutzes in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten betrifft ungefähr ein Drittel aller Arbeitnehmer in Deutschland.
Davon abgesehen, dass die bisherigen Regelungen zur Kündigung von Arbeitnehmern von den Arbeitgebern nur in den seltensten Fällen voll ausgeschöpft werden, ist mit dieser Regelung eine sichere und langfristige Planung von Lebensabschnitten eines Arbeitnehmers faktisch unmöglich.

Bei Abschluss des Arbeitsvertrages kann eine Abfindung mit gesetzlich geregelter Mindesthöhe vereinbart werden, wenn damit auf eine eventuelle Kündigungsschutzklage verzichtet wird.
Die Kündigungsschutzklage ist die letzte Möglichkeit des Arbeitnehmers von einer externen und neutralen Stelle prüfen zu lassen, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Kündigungen durch Arbeitgeber sind die Ursache von zwei Fünfteln aller Beendigungen von Arbeitsverhältnissen. Die Mehrheit der Arbeitgeberkündigungen ist betriebsbedingt. Die quantitative Bedeutung von Bestandsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht ist im Vergleich zu den ohne Klage durchgesetzten Beendigungen gering und liegt bei ca. einem Achtel. Nur in einem Bruchteil der Klagen kommt es überhaupt zu einem Urteil. (Quelle)
In Anbetracht der geringen Bedeutung von Kündigungsschutzklagen ist fraglich, warum die CDU eine neutrale Prüfung der Kündigungsgründe und -berechtigung überhaupt verhindern will. Bei der in Aussicht gestellten gesetzlichen Regelung zur Mindesthöhe ist außerdem zu befürchten, dass die Abfindungszahlungen nicht im Sinne des Arbeitnehmers geregelt wird.

Bei Einstellung eines ALGII Empfängers kann das Arbeitsentgelt für die ersten 2 Jahre bis zu 10% unter Tarif liegen.
Wurde Mitte der 90er Jahre schon in einigen Tarifbereichen durch die Tarifvertragsparteien in öffnungsklauseln geregelt und hat zu keinem Beschäftigungszuwachs geführt. Der Mitnahmeeffekt der Arbeitgeber war aber sehr wohl da.

Anspruch auf Teilzeitarbeit nur bei Betreuung eines Kindes oder Pflege eines nahen Angehörigen.
Die positiven Effekte von Teilzeitarbeit für den Arbeitgeber werden völlig außer Acht gelassen. Bisher können Arbeitnehmer – bei mindestens 6 monatiger Beschäftigung in einem Betrieb mit mindestens 15 Arbeitnehmern – eine Teilzeitarbeitsstelle verlangen, die der Arbeitgeber nur ablehnen, wenn die Organisation, der Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht werden.
21% der Arbeitnehmer arbeiteten 2003 in Teilzeit.

Mehrfache auf bis zu 2 Jahre befristete Arbeitsverhältnisse mit dem gleichen Arbeitgeber sind möglich, wenn zwischen den Tätigkeiten kein enger Zusammenhang besteht. Die Beschränkung befristeter Arbeitsverträge auf Neueinstellungen wird damit aufgehoben.
Die Sonderregelung für über 58jährige Arbeitnehmer wird auf alle Arbeitnehmer ausgeweitet. Das Kündigungsschutzgesetz kann mit befristeten Arbeitsverhältnissen umgangen werden.
Mit dieser Regelung ist eine sichere und langfristige Planung von Lebensabschnitten eines Arbeitnehmers faktisch unmöglich.

Neue Bildung von ICH-AGs sind nicht mehr möglich. Der Schritt in die Selbstständigkeit wird gefördert.
über das “Wie” der Förderung schweigt sich das Regierungsprogramm aus.

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1.1.2006 von 6,5% auf 4,5% gesenkt. Zum selben Zeitpunkt wird die Mehrwertsteuer von 16% auf 18% erhöht.
Wie die Bundesregierung die damit entstehenden Einnahmeausfälle kompensieren will, steht nicht im Programm. Von der Mehrwertsteuer erhält die Bundesregierung nämlich nur die Hälfte der Einnahmen.
Arbeitnehmer bekämen durch die Beitragssatzsenkung pro Tausend Euro Bruttoverdienst 10 Euro mehr Nettoentgelt. Diese 10 Euro sind aufgebraucht, wenn der gleiche Arbeitnehmer Waren im Wert von 500 Euro konsumiert. (Achtung: verringerter Steuersatz von 7% auf z.B. Bücher und Lebensmittel bleibt erhalten.)

Befristete Einstellungsmöglichkeit ganzer Arbeitsteams für spezielle Produkt- und Verfahrensentwicklung. Die Bezahlung kann aufgabenbezogen mit Gewinnbeteiligung erfolgen.
Eine weitere Verlagerung des Unternehmerrisikos auf die Arbeitnehmer.

Der Eingangssteuersatz bei der Lohn- und Einkommenssteuer wird auf 12% reduziert, der Spitzensteuersatz auf 39%.
Eine Verbesserung – aber vor allem für höhere Einkommen. Ob diese Veränderung durch nachfolgende Regelungen zu einer Verschlechterung wird, liegt an den individuellen Lebens- und Arbeitsverhältnissen.

Die Pendlerpauschale wird auf 25 Eurocent reduziert und gilt nur noch bis maximal 50 Kilometer.
Derzeit gilt für die ersten 10 Kilometer 36 und danach 40 Eurocent. Es gilt ein Deckelungsbeitrag von 5112 Euro (das entspricht fast 62 Entfernungskilometern bei einer 5-Tage-Woche.). Fahrgemeinschaften werden besser gestellt. Das bedeutet eine Verschlechterung der Pendlerpauschale von mindestens 56%.

Innerhalb von 6 Jahren wird die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen abgeschafft.
Beim TV-Duell mit Kanzler Schröder bemerkte Frau Merkel, dass in dieser Zeit die Tarifparteien die Möglichkeit hätten durch Tariferhöhungen die Lücke im Portemonnaie der Arbeitnehmer zu schliessen. Wie die Tariferhöhung durchsetzbar sein soll, wenn obige Ausnahmeregelungen zur Beschäftigungssicherung und -aufbau in Kraft treten, hat sie dabei nicht verraten.

Es wird ein Steuerfreibetrag von 8000 Euro festgelegt, der für jede Person des Haushaltes gilt.
Dies bedeutet eine Besserstellung von Familien, die aus mehr als 2 Erwachsenen und 2 Kindern besteht – sofern es sich bei den Erwerbstätigen der Familie nicht um Schichtarbeiter etc. handelt.

Höherer Stellenwert der privaten und betrieblichen Altersvorsorge.
Da diese Form der Altervorsorge zum überwiegenden Teil nur vom Arbeitnehmer – und nicht wie die gesetzliche Rentenversicherung solidarisch auch vom Arbeitgeber – finanziert wird, muß mit höheren Belastungen der Arbeitnehmer gerechnet werden.

Zusammenfassend kann ich feststellen, dass die Arbeitnehmer die Leidtragenden sein werden, wenn die CDU/CSU ihr Regierungsprogramm in die Tat umsetzen wird. Darüberhinaus finden sich im Regierungsprogramm noch zahlreiche andere Hinweise auf Absenkung von Bürgerrechten, zum Beispiel bei der Ansiedlung neuer Betriebe. Im Osten Deutschlands soll für die in Aussichtstellung von Arbeitsplätzen auch der Naturschutz komplett geopfert werden. Ob das alles wirklich mehr Arbeitsplätze bringt oder nur die Arbeitnehmerrechte massiv einschränkt wird die Zukunft zeigen…

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Kategorie: Diverses

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